Riester-Rente Ratgeber

Hinterbliebenenvorsorge bei der Riester-Rente

Der Tod ist ein unbequemes Thema und eigentlich ist die Riester-Rente in erster Linie nicht dazu gedacht, die Hinterbliebenen im Todesfall abzusichern, sondern um das eigene Auskommen im Alter sicherzustellen. Dennoch lohnt es, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, was mit dem in einem Riester-Vertrag angesparten Vermögen passiert, wenn der Sparer stirbt. Wenn der Riester-Sparer vor dem Rentenbeginn stirbt, wird das angesparte Vermögen fällig. Bei Anlageformen ohne Kapitalgarantie (z.B. Riester Fondssparplan) kann das unter Umständen nicht viel mehr sein, als die einbezahlten Beiträge. Bei Riester Rentenversicherungen wird das garantierte Vorsorgevermögen fällig. In jedem Fall müssen bei Riester Renten jedoch die einbezahlten Beiträge und Zulagen vom Anbieter bei Fälligkeit garantiert werden.

Inwieweit das angesparte Vermögen komplett an den Ehepartner übertragen werden kann, hängt davon, ob dieser selbst bezugsberechtigt ist (z.B. als normaler Angestellter mit gesetzlicher Rentenversicherung). Das Vorsorgevermögen kann in diesem Fall direkt auf einen eigenen Vertrag des Ehepartners übertragen, inklusive aller Zulagen. Eventuelle steuerliche Vergünstigungen bleiben ebenfalls erhalten. Sollte der Ehepartner selbst nicht förderberechtigt sein, stellt sich der Fall anders dar. Bei der Auszahlung des Altersvorsorgevermögens aus der Riester Rente des Verstorbenen sind die bis dahin gewährten Zulagen an den Staat zurückzuzahlen bzw. das Guthaben wird einfach entsprechend gekürzt. Außerdem erfolgt eine Meldung an das örtliche Finanzamt, damit die Beamten eventuell erhaltene Steuervorteile beim Sonderausgabenabzug zurückrechnen können.

Kinder und andere Erben des Verstorbenen können sich das Vorsorgevermögen aus dem Riester-Vertrag auszahlen lassen, sofern sie laut Erbfolge dazu berechtigt sind, allerdings jeweils abzüglich der gewährten Zulagen und Steuervorteile. Wenn Kinder noch einen Anspruch auf Kindergeld besitzen, kann das Todesfallkapital statt dessen auch in eine lebenslange Rente umgewandelt werden.

Beim Tod nach Rentenbeginn gelten dagegen andere Bestimmungen. Generell ist das angesparte Vermögen in diesem Fall verloren. Die fällige Rente wird nur dann an den Ehepartner oder mögliche Erben weiter ausbezahlt, wenn mit dem Riester-Rente Anbieter eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Die Regelungen sind hier je nach Bank bzw. Versicherungsunternehmen unterschiedlich. Bei einer klassischen Rentenversicherung wird meist eine Rentengarantiezeit zwischen fünf und zehn Jahren für Ehepartner und Kinder vereinbart. Stirbt der Riester-Sparer während dieser Zeit, wird die Rente bis zum Ablauf der Frist an die Hinterbliebenen weiterbezahlt. Die Übertragung des Kapitals auf einen bestehenden Riester-Vertrag des Ehepartners ist in der Regel nicht möglich. Es gibt jedoch Versicherer, die durch zusätzliche Bedingungen eine Übertragung des Vermögens auf den Vertrag des Ehepartners bzw. Auszahlung an die Hinterbliebenen ermöglichen.

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Welche Varianten der Riester-Versicherung gibt es?

» Banksparplan
» Klassische Rentenversicherung
» Fondsgebundene Rentenversicherung
» Fondssparplan bei einer Fondsgesellschaft
» Bausparvertrag
» Immobiliendarlehen

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