Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke
Verzögert sich ein geplantes Bauvorhaben oder ist von Beginn an nicht geplant ein Grundstück zu bebauen, dann sollte für den Grundbesitz eine enstprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, denn die Bauherrenhaftpflichtversicherung zahlt in der Regel erst ab Baubeginn und der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung ist in diesem Fall ebenfalls nicht ausreichend. Gefahrenquellen aus denen Schäden und womöglich Haftungsansprüche Dritter entstehen können, gibt es auch auf unbebauten Grundstücken zur Genüge, wie zum Beispiel unbefestigte Wege oder lose herumliegendes Baumaterial.
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