Private Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für Ehepaare

Unbestritten zählt die private Haftpflichtversicherung zu einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Bei Eheleuten oder Paaren, die gemeinsam in einer Wohnung leben reicht in den meisten Fällen eine gemeinsame Police als Schutz für beide Partner völlig aus. In den Versicherungsbedingungen schließen die Haftpflichtversicherer in der Regel Ansprüche aus, wenn sich Bewohner derselben Wohnung gegenseitig schädigen. Insofern macht es keinen Sinn zwei Haftpflichtpolicen zu besitzen. Das beste ist, sobald man eine gemeinsame Wohnung bezieht, den jüngeren der beiden Veträge zu kündigen indem man das Sonderkündigungsrecht für diesen Fall nutzt. Danach lässt man den Namen und Geburtsdatum des neuen Versicherten in den anderen Vertrag eintragen, damit der Haftpflichtschutz fortan für beide Partner gilt. Der Tipp zu nur einer Haftpflichtversicherung gilt übrigens nicht nur für Ehepaare, sondern auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie für Kinder, die mit in der gemeinsamen Wohnung leben.

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