Haftpflichtversicherung

Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Für Besitzer von vermieteten Wohnungen, unbebauten Grundstücken oder vermieteten Immobilien ist ein besonderer Schutz vor den Haftungsansprüchen Dritter unbedingt notwendig. Vor allem die Verkehrssicherungspflicht von Hausbesitzern birgt ein großes Haftungsrisiko, das man besser nicht unterschätzen sollte. Auch wer allergrößte Sorgfalt walten lässt, kann nie völlig ausschließen, daß auf dem Grundstück jemand zu schaden kommt. Selbst wenn Sorgfaltspflichten (z.B. Streuen des Gehwegs) auf anderen Personen (wie z.B. die Mieter) oder Unternehmen (z.B. Hausmeisterservice) übetragen werden, haftet im Zeifel immer der Haus- bzw. Grundstückseigentümer.