Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Gesundheitsfonds und einheitliche Krankenkassenbeiträge
Bis zuletzt hatten alle gehofft, dass der Gesundheitsfonds nicht verwirklicht werden würde - vergebens. Seit Januar 2009 sammelt dieser Fonds die Beiträge aller gesetzlichen Krankenversicherungen ein. Gleichzeitig wurde für alle Krankenkassen ein Einheitsbeitrag festgelegt (der derzeitige Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent). Durch die Angleichung des Beitrages wird es echte Billigkassen so wie bisher nicht mehr geben. Im Gegenteil die meisten Versicherten haben mit deutlich höheren Beiträgen zu rechnen. Neben den Einnahmen aus den Versicherungsbeiträgen erhält der Gesundheitsfonds außerdem jährlich steigende Steuerzuschüsse (bis zu 14 Milliarden Euro pro Jahr).
Das Geld, welches der Gesundheitsfonds zur Verfügung hat, wird weiter an die einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen überwiesen. Jede Krankenkasse bekommt einen bestimmten Anteil, der vom Alter und Gesundheitszustand der Mitglieder in dieser Krankenversicherung abhängt. Sämtliche Krankheiten sind katalogisiert und für jede einzelne Erkrankung erhält die Krankenkasse einen bestimmten Zuschuss, der sich an den ungefähren Behandlungskosten orientiert. Diejenige gesetzliche Krankenversicherung, die also besonders viele kranke und alte Mitglieder hat, bekommt demnach einen besonders hohen Zuschuss aus dem Gesundheitsfonds.
Die Krankenkassen müssen das Geld, dass sie aus aus dem Gesundheitsfonds erhalten, nicht komplett aufgebrauchen. Überschüsse können an die Versicherten in Form von Prämien oder Beitragsnachlässen weitergegeben werden oder als Rücklagen für später aufbewahrt werden. Ebenso können Krankenkassen, die trotz der Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds nicht über die Runden kommen, zusätzliche Beiträge von ihren Versicherten zur Deckung der Unkosten verlangen. Allerdings dürfen diese Zustzbeiträge nicht mehr als ein Prozent des Einkommens betragen. Außerdem darf der Zusatzbeitrag wegen des Verwaltungsaufwandes erst ab einer Höhe von mindestens vier Euro pro Monat verlangt werden. Sobald eine Krankenkasse einen zusätzlichen Beitrag erhebt, haben die Mitglieder ein außerordentliches Kündigungsrecht und dürfen die Krankenversicherung wechseln.
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