Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Im Falle von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen soll die Versicherung dafür Sorge tragen, dass der Versicherte möglichst schnell und mit allen Mitteln wieder gesund wird. Neben den Pflichtversicherten (Arbeitnehmer, Rentner, Studenten, Auszubildende) können sich auch Freiberufler, Unternehmer oder Selbständige freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Die Leistungen der Unfallversicherung im Versicherungsfall reichen von der Bezahlung medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen bis hin zu Entschädigungszahlungen (z.B. Verletztengeld, Verletztenrente). Einige Bereiche sichert die gesetzliche Unfallversicherung jedoch überhaupt nicht ab, wie beispielsweise die zahlreichen Unfälle in der Wohnung, beim Sport oder in der Freizeit. Dafür empfiehlt es sich dringend, zusätzlich eine entsprechende private Unfallversicherung abzuschließen.
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