Ratgeber zur Altersvorsorge

Gesetzliche Rentenversicherung

Etwa 40 Millionen Erwerbstätige gibt es in Deutschland. Die meisten dieser Menschen gehören zur Gruppe der "Pflichtversicherten" in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht vor allem für Arbeitnehmer, Soldaten, Zivildienstleistende, Auszubildende und Behinderte. Die 4 Millionen Arbeitslosen sind ebenfalls automatisch rentenversichert. Darüber hinaus unterliegen einige der 4,5 Millionen Selbstständigen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, so zum Beispiel die Berufsgruppen der Handwerker, Lehrer, Erzieher, Pflegepersonal und Hebammen. Im Gegensatz zu Angestellten, wo der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrages übernimmt, müssen Selbstständige den vollen Beitrag aus eigener Tasche tragen. Freiberufliche Künstler und Publizisten sind dagegen in einer eigenen Form der Rentenversicherung organisiert (Künstlersozialkasse, KSK).

Neben der Pflichtversicherung gibt es die Möglichkeit, freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Normalerweise ist die freiwillige Versicherung jedoch nicht besonders sinnvoll, da die private Altersvorsorge normalerweise deutlich rentabler ist. Für bestimmte Personengruppen kann sich eine freiwillige Versicherung aber trotzdem lohnen, so z.B. für Hausfrauen, die berufstätig waren, bislang aber noch keinen Rentenanspruch erworben haben. Durch die freiwillige Zahlung von Rentenversicherungsbeiträge kann die Mindestversicherungszeit erfüllt und ein Rentenanspruch erworben werden. Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente kann in derselben Art gesichert werden. Selbstständige, die gerade erst aus einem Angestelltenverhältnis gewechselt sind, können den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente behalten, wenn sie weiterhin freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen.

Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung lag 2008 bei 79,60 Euro im Monat. Damit erhöhte sich der monatliche Rentenanspruch um gerade mal 4,30 Euro, wenn der Versicherte das ganze Jahr lang Beiträge gezahlt hat. Selbst wer den Höchstbeitrag von 1.054,70 Euro monatlich eingezahlt hat, brachte es auf einen zusätzlichen monatlichen Rentenanspruch von 26 Euro. Die frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema "Private Altersvorsorge" ist für jeden Menschen absolut notwendig, und zwar selbst für diejenigen, die bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Die gesetzliche Rente allein wird jedenfalls später einmal nicht ausreichen, um einen normalen Lebensstandard finanzieren zu können.

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