Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde von der Regierung eingeführt, um die Angehörigen von Pflegebedürftigen zu entlasten, denn in der heutigen Gesellschaft ist es immer seltener möglich, dass eine Pflege ohne große Probleme innerhalb der Familie möglich ist. Meist sind die Kinder berufstätig oder Familien haben gar keinen Nachwuchs, der sich um die Pflegebedürftigen kümmern könnte. Damit Sie im Falle eines Falles Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen können, müssen Sie zuvor in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge als Mitglied in die Pflegekasse einbezahlt haben oder bei Ihrer Krankenkasse familienversichert gewesen sein. Generell ist jeder Pflichtversicherte, Familienversicherte, Rentner oder freiwillig Versicherter zunächst auch erstmal automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Lediglich freiwillig Krankenversicherte können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung befreien lassen.

Die wichtigsten Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung: