Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung
Gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde von der Regierung eingeführt, um die Angehörigen von Pflegebedürftigen zu entlasten, denn in der heutigen Gesellschaft ist es immer seltener möglich, dass eine Pflege ohne große Probleme innerhalb der Familie möglich ist. Meist sind die Kinder berufstätig oder Familien haben gar keinen Nachwuchs, der sich um die Pflegebedürftigen kümmern könnte. Damit Sie im Falle eines Falles Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen können, müssen Sie zuvor in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge als Mitglied in die Pflegekasse einbezahlt haben oder bei Ihrer Krankenkasse familienversichert gewesen sein. Generell ist jeder Pflichtversicherte, Familienversicherte, Rentner oder freiwillig Versicherter zunächst auch erstmal automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Lediglich freiwillig Krankenversicherte können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung befreien lassen.
Die wichtigsten Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung:
- • Veränderungen bei der vollstationären Pflege
- • Erhöhung der Sachleistungen bei der Pflegeversicherung
- • Staatliche Vorsorge auch in Zukunft nicht ausreichend
- • Weitere Beitragserhöhungen in Zukunft nicht ausgeschlossen
- • Änderungen für Privatversicherte
- • Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung
- • Anhebung des Pflegegeldes
- • Zukünftig mehr Leistungen für Pflegebedürftige
Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
