Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung
Veränderungen bei der vollstationären Pflege
Bei Pflegebedürftigen, die auf eine vollstationäre Versorgung angewiesen sind, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der anfallenden Kosten (maximal 75 Prozent des tatsächlichen Heimentgeltes). Den Rest muss die betreute Person oder deren Angehörige selbst tragen. Es ist im Einzelfall zusätzlich zu klären, welche Kosten die Pflegeversicherung trägt und welchen Teil die Krankenkasse bezahlt (z.B. Medikamente). Die Leistungen der Pflegeversicherung in diesem Bereich sind etwas höher, als die ambulanten Sachleistungen. In den nächsten Jahren werden sich allerdings nur die monatlichen Leistungen in der Pflegestufe III erhöhen (siehe Übersicht), die Pflegestufen I und II bleiben unverändert (1.023 Euro bzw. 1.279 Euro). Damit soll die häusliche und ambulante Pflege noch mehr als bisher gestärkt werden.
- Zeitraum
- ab 2008
- ab 2010
- ab 2012
- Pflegestufe III
- 1.470 Euro
- 1.510 Euro
- 1.550 Euro
- Pflegestufe III
(Härtefälle) - 1.750 Euro
- 1.825 Euro
- 1.918 Euro
Weitere Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung:
- • Erhöhung der Sachleistungen bei der Pflegeversicherung
- • Staatliche Vorsorge auch in Zukunft nicht ausreichend
- • Weitere Beitragserhöhungen in Zukunft nicht ausgeschlossen
- • Änderungen für Privatversicherte
- • Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung
- • Anhebung des Pflegegeldes
- • Zukünftig mehr Leistungen für Pflegebedürftige
Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
