Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung

Veränderungen bei der vollstationären Pflege

Bei Pflegebedürftigen, die auf eine vollstationäre Versorgung angewiesen sind, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der anfallenden Kosten (maximal 75 Prozent des tatsächlichen Heimentgeltes). Den Rest muss die betreute Person oder deren Angehörige selbst tragen. Es ist im Einzelfall zusätzlich zu klären, welche Kosten die Pflegeversicherung trägt und welchen Teil die Krankenkasse bezahlt (z.B. Medikamente). Die Leistungen der Pflegeversicherung in diesem Bereich sind etwas höher, als die ambulanten Sachleistungen. In den nächsten Jahren werden sich allerdings nur die monatlichen Leistungen in der Pflegestufe III erhöhen (siehe Übersicht), die Pflegestufen I und II bleiben unverändert (1.023 Euro bzw. 1.279 Euro). Damit soll die häusliche und ambulante Pflege noch mehr als bisher gestärkt werden.

  • Zeitraum

  • ab 2008
  • ab 2010
  • ab 2012
  • Pflegestufe III

  • 1.470 Euro
  • 1.510 Euro
  • 1.550 Euro
  • Pflegestufe III
    (Härtefälle)
  • 1.750 Euro
  • 1.825 Euro
  • 1.918 Euro


Weitere Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung: