Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung
Zukünftig mehr Leistungen für Pflegebedürftige
Zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gehören einerseits Sachleistungen (Pflegedienste, Seniorenheime etc.) und zum anderen Pflegegeld, damit die Familienangehörigen selbst darüber entscheiden können, wie der oder die Pflegebedürftige gepflegt werden soll. Im Rahmen der Reform wurden die meisten Leistungsbeträge angehoben. Der generelle Umgang mit Pflegebedürftigen soll ebenfalls verbessert werden. Daher wird zukünftig ein Pflegefallmanager jeden Pflegefall koordinieren und vor Ort in wohnortnahen Pflegestützpunkten als Ansprechpartner dienen. Für Pflegeheime wird ein Bonussystem eingeführt werden, das diejenigen Pflegeheime bevorteilen soll, deren Bemühungen dazu führen, dass Pflegebedürftige in eine niedrigere Pflegestufe eingeordnet werden und damit das System entlasten. Die Leistungen sollen in den nächsten Jahren immer wieder an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden. Inwieweit dies tatsächlich durchgeführt wird und ob die Verbesserungen ausreichend sind, bleibt abzuwarten.
Weitere Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung:
- • Veränderungen bei der vollstationären Pflege
- • Erhöhung der Sachleistungen bei der Pflegeversicherung
- • Staatliche Vorsorge auch in Zukunft nicht ausreichend
- • Weitere Beitragserhöhungen in Zukunft nicht ausgeschlossen
- • Änderungen für Privatversicherte
- • Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung
- • Anhebung des Pflegegeldes
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