Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung
Erhöhung der Sachleistungen bei der Pflegeversicherung
Neben dem Pflegegeld gehören ambulante Sachleistungen zu den grundlegenden Leistungen, die ein Versicherter im Pflegefall aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten kann. Diese Sachleistungen werden für die Inaspruchnahme eines Pflegedienstes bezahlt, der Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Pflege zu Hause unterstützt. Zu den Leistungen der häuslichen Krankenpflege gehören grundpflegerische Tätigkeiten (Ernährung, Körperpflege etc.), häusliche Krankenpflege (Verabreichung von Medikamenten etc.), hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung) sowie Beratung und Vermittlung zu anderen Hilfsdiensten (Krankentransporte usw.). Im Rahmen der Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung wurden die ambulanten Sachleistungen der Pflegekasse leicht erhöht (siehe dazu entsprechende Übersicht unten).
- Zeitraum
- ab 2008
- ab 2010
- ab 2012
- Pflegestufe I
- 420 Euro
- 440 Euro
- 450 Euro
- Pflegestufe II
- 980 Euro
- 1.040 Euro
- 1.100 Euro
- Pflegestufe III
- 1.470 Euro
- 1.510 Euro
- 1.550 Euro
Weitere Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung:
- • Staatliche Vorsorge auch in Zukunft nicht ausreichend
- • Weitere Beitragserhöhungen in Zukunft nicht ausgeschlossen
- • Änderungen für Privatversicherte
- • Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung
- • Anhebung des Pflegegeldes
- • Zukünftig mehr Leistungen für Pflegebedürftige
- • Veränderungen bei der vollstationären Pflege
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