Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung
Anhebung des Pflegegeldes
Neben den höheren Sachleistungsbeträgen (für die Versorgung von Demenzkranken können beispielsweise bis zu 2.400 Euro im Jahr bezahlt werden) soll auch das Pflegegeld stufenweise erhöht werden. Dabei ist zu beachten, dass das Pflegegeld genau wie die Sachleistungen abhängig vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit ausbezahlt werden. Nachdem ein Antrag bei der Krankenkasse (diese übernimmt auch die Aufgaben der Pflegeversicherung) eingegangen ist, wird dieser an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weitergeleitet, damit dort die Begutachtung zur Feststellung des Grades der Pflegebedürftigkeit erfolgen kann. Abhängig vom Schweregrad (Pflegestufe) werden monatlich folgende Leistungen gezahlt:
Zeitraum- ab 2008
- ab 2010
- ab 2012
- Pflegegeld
Pflegestufe I - 215 Euro
- 225 Euro
- 235 Euro
- Pflegegeld
Pflegestufe II - 420 Euro
- 430 Euro
- 440 Euro
- Pflegegeld
Pflegestufe III - 675 Euro
- 685 Euro
- 700 Euro
Weitere Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung:
- • Zukünftig mehr Leistungen für Pflegebedürftige
- • Veränderungen bei der vollstationären Pflege
- • Erhöhung der Sachleistungen bei der Pflegeversicherung
- • Staatliche Vorsorge auch in Zukunft nicht ausreichend
- • Weitere Beitragserhöhungen in Zukunft nicht ausgeschlossen
- • Änderungen für Privatversicherte
- • Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung
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