Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung

Anhebung des Pflegegeldes

Neben den höheren Sachleistungsbeträgen (für die Versorgung von Demenzkranken können beispielsweise bis zu 2.400 Euro im Jahr bezahlt werden) soll auch das Pflegegeld stufenweise erhöht werden. Dabei ist zu beachten, dass das Pflegegeld genau wie die Sachleistungen abhängig vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit ausbezahlt werden. Nachdem ein Antrag bei der Krankenkasse (diese übernimmt auch die Aufgaben der Pflegeversicherung) eingegangen ist, wird dieser an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weitergeleitet, damit dort die Begutachtung zur Feststellung des Grades der Pflegebedürftigkeit erfolgen kann. Abhängig vom Schweregrad (Pflegestufe) werden monatlich folgende Leistungen gezahlt:


  • Zeitraum
  • ab 2008
  • ab 2010
  • ab 2012
  • Pflegegeld
    Pflegestufe I
  • 215 Euro
  • 225 Euro
  • 235 Euro
  • Pflegegeld
    Pflegestufe II
  • 420 Euro
  • 430 Euro
  • 440 Euro
  • Pflegegeld
    Pflegestufe III
  • 675 Euro
  • 685 Euro
  • 700 Euro


Weitere Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung: