Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung
Änderungen für Privatversicherte
Nicht nur für Angestellte und gesetzlich Pflegeversicherte wird es einige Änderungen geben, sondern auch für diejenigen, die sich privat versichert haben. Das sind zunächst die Mitglieder von privaten Krankenversicherung und all diejenigen, die nicht gesetzlich versichert sind oder denen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen. Viele der neuen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung müssen auch von der privaten Pflegeversicherung übernommen werden udn aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert werden. Das wird dazu führen, dass die Beiträge der privaten Pflegeversicherungen leicht ansteigen werden. Anders als bei der gesetzlichen Pflegeversicherung ist die monatliche Prämie bei den privaten Versicherungen vom Lebensalter beim Eintritt abhängig. Trotzdem darf die Monatsprämie den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 61,20 Euro nicht übersteigen. Außerdem wird ein Basistarif eingeführt, bei dem die Versicherten Altersrückstellungen im Falle eines Anbieterwechsel mitnehmen können
Weitere Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung:
- • Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung
- • Anhebung des Pflegegeldes
- • Zukünftig mehr Leistungen für Pflegebedürftige
- • Veränderungen bei der vollstationären Pflege
- • Erhöhung der Sachleistungen bei der Pflegeversicherung
- • Staatliche Vorsorge auch in Zukunft nicht ausreichend
- • Weitere Beitragserhöhungen in Zukunft nicht ausgeschlossen
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