Ratgeber Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden künftig einen einheitlichen Beitragssatz erheben. Derzeit beträgt dieser Satz 15,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, 8,2 davon müssen die Arbeitnehmer tragen. Der Beitragssatz wird vom Gesundheitsministerium festegesetzt, die Krankenkassen selbst haben keinen Einfluß mehr darauf. Die Beiträge fließen in Zukunft an den Gesundheitsfonds, aus dem alle gesetzlichen Krankenversicherungen Geld bekommen. Allerdings erhalten die Krankenkassen nicht alle gleich viel Geld, sondern entsprechend der Alters- und Krankheiststruktur ihrer Mitglieder. Gesetzliche Krankenversicherungen, die mehr alte und kranke Kunden hat, bekommen höhere Zuwendungen. Die bisher günstigen Kassen bekommen meist weniger Geld zugewiesen, da sie normalerweise viele gesunde Mitglieder haben. Absolute Billigkrankenkassen wird es daher in Zukunft wohl nicht mehr geben. Künftig wird die Entscheidung für oder gegen eine gesetzliche Krankenversicherung wohl eher nach dem angebotenen Service getroffen. Hier wird der das Rennen machen, der die besseren Versorgungsangebote in petto hat, passende Wahltarife anbietet, spezielle Programme für chronisch Kranke anbietet oder einfach nur gut zu erreichen ist. Wahrscheinlich werden das die bereits jetzt großen Krankenversicherungen sein, da sie über eine entsprechende Marktmacht verfügen und attraktive Verträge mit Ärzten oder Krankenhäusern abschließen können. Ob dies tatsächlich so eintritt, ist jedoch ungewiss.

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