Hinweise zur gesetzlichen Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung Beitrag

Seit dem 1. Januar 2009 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz. Diese Vereinheitlichung ist die Folge der Gesetzgebung in Zusammenhang mit dem Gesundheitsfonds, in welchen die Versicherten ihre Beiträge einbezahlen und aus dem dann die einzelnen Krankenkassen zukünftig Zuweisungen erhalten sollen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 15,5 des Bruttoeinkommens bzw. der Beitragsbemessungsgrenze bei freiwillig versicherten Selbstständigen (ermäßigter Beitragssatz 14,9%). Im Laufe des Jahres ist jedoch als konjunkturfördernde Maßnahme eine Absenkung des Beitragssatzes geplant. Die Mitglieder bislang günstiger Krankenkassen müssen so oder so monatlich mehr Geld an ihre Krankenversicherung bezahlen. Des weiteren wurde die Beitragsbemessungsgrenze von 43.200 Euro auf 44.100 Euro angehoben. Dies dürfte vor allem die Besserverdienenden interessieren, denn dadurch bezahlen sie ebefalls mehr Beitrag. Normalerweise sind höhere Beiträge bei der Krankenversicherung kein Problem, wenn im gleichen Rahmen die Leistungen verbessert werden. Das ist jedoch nicht der Fall. Bleibt der Wechsel in die private Krankenversicherung oder der Abschluss von Krankenzusatzversicherungen.

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