Hinweise zur gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzlich Krankenversicherung Wechsel
Wer seine derzeitige Krankenkasse verlassen will um zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln, muss zuvor mindestens 18 Monate bei der betreffenden Kasse versichert gewesen sein. Zur fristgerechten Kündigung der alten Krankenversicherung genügt ein entsprechendes Schreiben zwei Monate vor dem gewünschten Wechseltermin. Ein sofortiges Sonderkündigungsrecht besteht für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung immer dann, wenn die derzeitige Krankenkasse den Beitragssatz verändert. Nachdem im Rahmen der Gesundheitsrefom die Beiträge aller gesetzlichen Krankenkassen einheitlich festgelegt werden, können Versicherte nur noch ausnahmsweise wechseln, wenn die betreffende Krankenkasse von den Versicherten einen Zusatzbeitrag einfordert, der mehr als ein Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens beträgt. Allerdings darf ein Zusatzbeitrag von bis zu acht Euro verlangt werden, ohne dass die Einkommensverhältnisse individuell neu geprüft werden müssen. Dies geschieht, wenn die jeweilige Krankenversicherung mit dem Geld, welches sie aus dem Gesundheitsfonds erhält, nicht hinkommt. Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen die Krankenkasse zu wechseln, sollten sich möglichst vorab erkundigen, ob die neue Krankenversicherung in naher Zukunft plant, die Beiträge zu ändern. Wenn der Beitragsunterschied nur minimal ist, sollte im Zweifel lieber erst einmal die weitere Entwicklung abgewartet werden.
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