Ratgeber Riester-Rente

Fallstricke beim Wohn-Riester

Seit einigen Wochen gibt es die ersten staatlich geförderten Bausparverträge sowie Riester-Kredite. Die Auswahl der Riester-Produkte zum späteren Erwerb von Wohneigentum ist noch recht beschaulich, lohnend sind die geförderten Angebote allemal. Allerdings sollten zukünftige Bauherren beim Wohn-Riester einige Dinge beachten, um nicht ins Hintertreffen zu geraten. Eigentlich für alle Riester Renten gilt, dass der Sparer von sich aus bei der Zulagenstelle seine Förderung beantragen muss und ebenso alle wichtigen Veränderungen der Lebenssituation (z.B. Kind wird volljährig oder ähnliches) umgehend mitteilen muss. Die Zulagenstelle wird von sich aus nicht nachfragen. Ebenso wartet die kreditgebende Bank auf eine Mitteilung sobald sich etwas Entscheidendes ändert. Als Sparer und besonders als Häuslebauer sollte man sich bewusst sein, dass man sehr schnell aus dem Förderkatalog herausfallen kann, sobald sich im Leben Brüche oder Veränderungen ergeben (z.B. Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit usw.). Bei einer Vermietung oder Verkauf der geförderten Immobilie (z.B. bei Tod oder Scheidung) muss das geförderte Guthaben innerhalb von vier Jahren in eine neue Immobilie investiert werden. Andernfalls muss das komplette Vermögen des Wohnförderkontos mit sämtlichen bis dahin eingezahlten Beiträgen und Zulagen sofort versteuert werden. Das kostet Geld, welches Bauherren in der Regel nicht eben mal zur Verfügung haben. Trotz aller zusätzlichen Verwaltungsarbeit bleibt festzustellen, dass Wohn-Riester durchaus eine lohnende Sache für alle diejenigen ist, die sich mit staatlicher Hilfe den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen.

Riester-Rente
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