Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Europäischer Unfallbericht
Hat es bei einem Aufenthalt im Ausland gekracht ist das mindestens genauso ärgerlich wie daheim. Allerdings ist die Klärung der Schadensersatzansprüche oft alles andere als problemlos. Gab es beim Unfall nur einen Blechschaden, kann man auf die Hinzuziehung der Polizei verzichten. Besteht keine Aussicht auf Einigung mit dem Unfallgegner muss man für die eigene Kfz-Versicherung ein Unfallprotokoll anfertigen. Dazu benutzt man am besten den Europäischen Unfallbericht. Dies ist ein standardisierter Vordruck, den man sich kostenlos bei seiner Versicherung besorgen kann und sich vor jeder Auslandsreise in zweifacher Ausführung in Auto legen sollte. Bei einem Unfall sollte nicht vergessen werden, den Bogen von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen. Nützlich isr es außerdem, wenn man immer eine Kamera im Auto mit dabeihat, um Schäden an beiden Fahrzeugen oder den Unfallort und -hergang gleich an Ort und Stelle zu dokumentieren.
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