Gesetzliche Krankenversicherung

Europäische Krankenversicherungskarte beim Urlaub im Ausland

Es ist keinem zu wünschen, aber falls Urlauber doch einmal trotz aller Vorsicht erkranken, dann ist zumindest bei Reisen ins europäische Ausland die normale Krankenversicherungskarte in den meisten Fällen ausreichend, um bei Arzt oder im Krankenhaus alle medizinisch notwendigen Leistungen zu erhalten, so als wäre man in dem betreffenden Land krankenversichert. Denn auf der Rückseite der Karte (zumindest bei den moderneren Modellen) befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card bzw. EHIC). Die Karte gilt für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen in den EU-Staaten sowie darüber hinaus in den folgenden Gebieten: Schweiz, Norwegen, Gibraltar, Grönland, Korsika, Madeira, Mazedonien, Lichtenstein, Island, Azoren und die zur EU gehörenden Staatsgebiete in Übersee (z.B. Französisch Guayana). Wenn die Europäische Versicherungskarte im Urlaubsland akzeptiert wird, dann können sämtliche Formalitäten bei einem Arztbesuch über diese Karte abgewickelt werden. In einigen Ländern, wie z.B. Tunesien, Türkei oder im ehemaligen Jugoslavien wird noch immer der alte Auslandskrankenschein benötigt, den man sich vor der Reise bei seiner Krankenkasse besorgen musste. Mit diesem Schein, der als Anspruchsausweis fungiert, erhält man dann bei den örtlichen Krankenkassen einen entsprechenden Krankenschein für die Behandlung. Bedenken Sie allerdings, dass mit Auslandskrankenschein nur eine Notfallbehandlung erfolgt und selbst mit der neuen Europäischen Krankenversicherungskarte nur Leistungen im Rahmen des gesetzlichen Gesundheitssystems des jeweiligen Reiselandes übernommen werden. Diese Leistungen müssen nicht unbedingt den aus Deutschland gewohnten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen. Wer auf Nummer sicher gehen will oder exotischere Länder bereist, kommt daher wohl nicht um Abschluss einer speziellen Auslandskrankenversicherung herum.

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