Private Altersvorsorge
Erwerbsminderungsrente und Riester-Vertrag
Bislang konnten Empfänger einer Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit oder einer Erwerbsminderungsrente per Gesetz nicht direkt eine Riester Förderung erhalten. Es gab lediglich, die Möglichkeit einer indirekten Förderung über den Riester-Vertrag des Ehepartners. Dies wurde nun vom Gesetzgeber im Rahmen des neuen Eigenheimrentengesetzes geändert. Erwerbsminderungsrentner sind von nun an direkt förderberechtigt und können eine eigene Riester-Rente abschließen. Für Erwerbsunfähige, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt nach der oben beschriebenen Huckepack-Variante sparen heißt es nun, den ganz normalen Mindesteigenbeitrag im Jahr selbst zu erbringen, damit die Förderung nicht gestrichen wird. Die bisherige Variante wird in jedem Fall zukünftig nicht mehr funktionieren. Wie hoch der individuelle jährliche Mindestbeitrag ist, richtet sich nach dem Brutto-Vorjahreseinkommen. 4 Prozent davon beträgt der jährliche Mindestsparbetrag inlusive der staatlichen Zulagen. Ein Erwerbsminderungsrentner mit einer Bruttorente von 10.000 Euro im Jahr muss demnach mindestens 246 Euro jährlich in einen Riester-Vertrag einzahlen, um vom Staat die 154 Euro Grundförderung noch obendrauf zu erhalten.
Welche Varianten der Riester-Versicherung gibt es?
» Banksparplan
» Klassische Rentenversicherung
» Fondsgebundene Rentenversicherung
» Fondssparplan bei einer Fondsgesellschaft
» Bausparvertrag
» Immobiliendarlehen
Weitere Hinweise zur Riester-Rente:
- • Riester-Rente lohnt sich eigentlich für jeden
- • Berufseinsteiger-Prämie
- • Riester-Rente und Erbschaft
- • Riester-Rente und Arbeitslosigkeit
- • Zulagen für Minijobber
- • Antrag auf staatliche Zulage stellen
- • Besteuerung der Riester-Beiträge
- • Entnahme des angesparten Geldes für die Anschaffung von Wohneigentum
- • Bonus für Jugendliche
- • Ein Wechsel lohnt fast immer
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