Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsklausel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Definitionen von Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit unterscheiden sich in einigen Punkten. Ein Beamter kann beispielsweise dienstunfähig sein und dennoch die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit nicht erfüllen. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung könnte in einem solchen Fall die Leistung verweigern. Aus diesem Grund sollten Beamte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass eine Dienstunfähigkeitsklausel enthalten ist. Dadurch gilt bereits die Versetzung oder Entlassung eines Beamten in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit. Die Versicherungsbedingungen sollten in jedem Fall genau studiert werden, denn jede Versicherung hat eigene Formulierungen für die Dienstunfähigkeitsklausel und nicht alle beinhalten eine echte Gleichstellung von Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Typische Varianten sind die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel (nur Versetzung geregelt) sowie die unechte Dienstunfähigkeitsklausel (Beurteilung der Berufsunfähigkeit nach den geltenden Bedingungen, also im Zweifel kein Schutz bei Dienstunfähigkeit).
Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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