Berufsunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeit Definition
Beamte sind Staatsbedienstete und werden als solche grundsätzlich nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Zwischen den Begriffen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit gibt es einige Unterschiede. Es liegt eine dauernde Dienstunfähigkeit vor, wenn der Beamte wegen eines körperlichen Gebrechens, wegen einer körperlichen oder geistigen Schwächung seine Dienstpflichten nicht mehr erfüllen kann und dies durch amtsärztliches Attest bestätigt wurde. Liegt eine Dienstunfähigkeit vor muss der Beamte in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen werden. Die Entscheidung darüber wird vom Dienstherrn getroffen. Außerdem wird eine Dienstunfähigkeit des Beamten unterstellt, wenn er mehr als 3 Monate wegen Krankheit seinen Dienst nicht ausgeübt hat und keine Aussicht darauf besteht, dass er seine volle Dienstfähigkeit innerhalb des nächsten halben Jahres wiedererlangen wird. Der Beamte kann also durchaus in der Lage sein, noch eine ähnliche, seiner Ausbildung entsprechende Tätigkeit auszuüben und dennoch vom Diestherrn für dienstunfähig erklärt worden sein. Ob die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird oder es nur theoretisch möglich wäre, spielt für die Verweigerung der Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung keine Rolle. Aus diesem Grund sollten gerade Beamten genau auf die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung achten. Besonderes Augenmerk gilt hier der Dienstunfähigkeits-Klausel, die eine Berufsunfähigkeit anerkennt, sobald die Dienstunfähigkeit festgestellt wurde.
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