Riester-Rente
Dauerzulageantrag
Damit der Staat die Zulage auf die geförderten Riester-Produkte gewährt muss der dazu notwendige Zulageantrag rechtzeitig gestellt werden. Damit nicht für jedes Jahr dieser Antrag neu gestellt werden muss, gibt es die Möglichkeit einen Dauerzulageantrag analog zum Dauerauftrag beim Girokonto einzurichten. Damit wird die Förderung jedes Jahr automatische gewährt und der Riester-Sparer braucht sich beinahe um nichts mehr zu kümmern. Beinahe, denn Veränderungen in den Familienverhältnissen sollten dem Rentenanbieter schon rechtzeitig mitgeteilt werden, um immer die korrekte Höhe der Förderung zu erhalten. Das gilt beispielsweise wenn ein weiteres Kind geboren wird, der oder die Betreffende heiratet oder ein Kind die Schule bzw. Ausbildung beendet hat. Veränderungen sollten selbst dann rechtzeitig gemeldet werden, wenn dadurch eine Verschlechterung bei der Förderung eintritt, denn der Staat kann noch Jahre später zu viel gezahlte Riester-Rente wieder zurückfordern.
Welche Varianten der Riester-Versicherung gibt es?
» Banksparplan
» Klassische Rentenversicherung
» Fondsgebundene Rentenversicherung
» Fondssparplan bei einer Fondsgesellschaft
» Bausparvertrag
» Immobiliendarlehen
Weitere Hinweise zur Riester-Rente:
- • Antrag auf staatliche Zulage stellen
- • Besteuerung der Riester-Beiträge
- • Entnahme des angesparten Geldes für die Anschaffung von Wohneigentum
- • Bonus für Jugendliche
- • Ein Wechsel lohnt fast immer
- • Fallstricke beim Wohn-Riester
- • Riester-Fondssparpläne mit Rabatt
- • Riester-Verträge ohne staatliche Förderung
- • Riester-Rente bei Erwerbsunfähigkeit
- • Erwerbsminderungsrente und Riester-Vertrag
Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
