Betriebliche Altersvorsorge

Betriebsrente

Wenn der Arbeitgeber freiwillig Zusatzleistungen zur Altersvorsorge seiner Mitarbeiter erbringt oder anbietet, dann spricht man von der betrieblichen Altersvorsorge bzw. Betriebsrente. Der Staat begünstigt Betriebsrenten indem er die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bis zu einer bestimmten Höhe von der Steuer und von Sozualabgaben freistellt. Es besteht keine Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge und meist werden Formen der Betriebsrente vor allem von großen Unternehmen angeboten. Hat ein Arbeitgeber jedoch einmal die Zusage für eine betriebliche Vorsorgevariante getroffen, dann ist diese Zusage bindend und kann später nicht willkürlich geändert werden. Die Betriebsrente wird dadurch finanziert, dass ein Teil des Gehalts automatisch vom Arbeitgeber in die Altersvorsorge investiert wird. Häufig beteiligt sich der Betrieb außerdem mit eigenen Beiträgen an der Betriebsrente.

Durchführungsarten der betrieblichen Altersvorsorge