Firmenversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört für einen Unternehmer eigentlich zur Grundausstattung, denn als Selbständiger, Freiberufler oder Unternehmer haften Sie für nahezu alle Schäden, die durch Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter bei den beruflichen Tätigkeiten verursacht werden. Daher ist es ratsam, das gesamte Unternehmen mit Unternehmensleitung und allen Angestellten abzusichern. Bereits kleine Fehler können nämlich schnell in enormen Schadensersatzansprüchen enden, z.B. dann wenn der Handwerksmeister bei seiner Arbeit einen teuren Teppich ruiniert oder wenn der Taxifahrer beim Schließen der Autotür dem Fahrgast den Daumen einkemmt. Mit einer guten Betriebshaftpflichtversicherung ist das kein Problem, denn die Versicherung übernimmt für Ihr Unternehmen die Zahlung der Entschädigung, die Abwehr unberechtigter Ansprüche, die Schadensabwicklung und eventuell die Rechtsverteidigung. Informieren Sie sich am besten noch heute und fordern Sie unverbindlich ein individuelles Angebot an!
Unternehmen können grundsätzlich für alle Schäden haftbar gemacht werden, die Firmenfremden durch die normale Geschäftstätigkeit der Mitarbeiter zugefügt werden. Dabei ist es unerheblich, ob ein Schaden absichtlich bzw. schuldhaft verursacht wurde. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch eine der wichtigsten Firmenversicherungen überhaupt. Sei übernimmt für die Firma die Begleichung von Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden (der Vermögensschadenschutz ist bei Betriebshaftpflichtversicherungen meist auf 100.000 Euro begrenzt). Allerdings leistet die Versicherung nur, wenn die Ansprüche berechtigt sind. Im Falle unberechtigter Ansprüche beinhaltet die Betriebshaftpflichtversicherung einen passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass sich das Versicherungsunternehmen um die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen eigenständig kümmert. Dafür beschäftigen die Versicherungsunternehmen spezialisierte Juristen oder nehmen die Beratung von externen Anwälten in Anspruch. Sofern es auf Grund unberechtigter Ansprüche zu einem Gerichtsverfahren kommt übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Aufwendungen für Anwalt und Gerichtsgebühren.
Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung
Als Mitarbeiter und Inhaber eines Unternehmens unterliegen Sie vielfältigen Haftungsrisiken. Für alle Schäden, die Sie bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeiten verursachen, haften Sie mit dem gesamten Betriebsvermögen (und je nach Geschäftsform darüber hinaus mit dem Privatvermögen). Betriebliche Haftpflichtversicherungen gibt es für verschiedenste Unternehmen und Berufe. Je nach Branche, Tätigkeit und den abzusichernden Risiken wird der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung jeweils individuell für die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst. Bei Vertragsabschluss müssen daher unbedingt alle Tätigkeiten und Risiken möglichst genau angegeben werden, denn nur dafür haftet die Versicherung am Ende tatsächlich. Allerdings ist bei der Betriebshaftpflichtversicherung in den Versicherungsbedingungen oft eine Regelung zur Vorsorgeversicherung enthalten. Dadurch sind neu hinzugekommene Risiken und Tätigkeitsbereich erst einmal vorsorglich mitversichert, ohne dass jedesmal der Versicherungsvertrag angepasst werden muss. Spätestens zum nächsten Stichtag muss dann allerdings eine Meldung an den Versicherer erfolgen und gegebenenfalls der Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend erweitert werden.
Bei der Betriebshaftpflichtversicherung sind generell nur Schäden versichert, die anderen zugefügt werden. Schäden, die der Unternehmer selber erleidet, übernimmt die Versicherung dagegen nicht, denn daraus ergeben sich ja eigene Schadensersatzansprüche, die man gegebenfalls gegen den Verursacher geltend machen kann und am Ende möglicherweise von dessen Haftpflichtversicherung ersetzt bekommt. Weiterhin bezahlt die Betriebshaftpflichtversicherung für das Unternehmen keine Strafen oder Bußgelder sowie Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Fahrlässigkeit ist dagegen normalerweise mitversichert. Bei Dingen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien, Patente usw.), die der Betrieb gemietet, gepachtet, geleast hat oder die ihm zur Verwahrung übergeben wurden, müssen Beschädigungen vom Besitzer gegebenenfalls über andere Versicherungen abgesichert werden (z.B. Gebäudeversicherung), da nicht jede Betriebshaftpflichtversicherung diesen Schutz mit einschließt. Gleiches gilt bei Betriebsfahrzeugen. Diese müssen sowieso zwingend über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, um zum Straßenverkehr zugelassen zu werden. Der Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung für Haftungsschäden ist deshalb hier nicht notwendig. Schäden, die durch die alltägliche berufliche Arbeit entstanden sind (sog. Tätigkeitsschäden), wie z.B. Beschädigung der Heizung bei einer Reparatur, können im Rahmen der Betriebshaftpflicht mitversichert werden. Weitere Risiken, die optional im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung versichert werden können sind: Allmählichkeitsschäden (z.B. ein Schaden, der auf Grund der langsamen Durchfeuchtung des Mauerwerks entstanden ist), Ansprüche der einzelnen Versicherungsnehmer (Mitarbeiter, Geschäftsführer) untereinander (sog. Cross-Liability), Schäden im Ausland (europa- oder weltweit).
Erweiterungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
Einige Berufsgruppen unterliegen zusätzlich besonderen Haftungsrisiken. Wenn beispielsweise wegen falscher Beratung, ungenauen Verträgen oder Fehlern bei der Begutachtung von Objekten Schäden verirsacht werden, dann ist der Verursacher genauso mit dem gesamten Vermögen haftbar. In der normalen Betriebshaftpflichtversicherung sind solche Schäden normalerweise nicht mit versichert. Dafür gibt es die sog. Berufshaftpflichtversicherung (auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung), die als Zusatzschutz zur Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden kann. Bei einigen beratenden Berufsgruppen ist diese Versicherung aus Verbraucherschutzgründen gesetzlich vorgeschrieben, um überhaupt eine Zulassung zu erhalten (z.B. bei Anwälten, Notaren, Steuerberatern, Versicherungsvermittlern).
Produkthaftpflichtversicherung
Bei der Verwendung oder Weiterverarbeitung von Produkten können Schäden entstehen, für die der Hersteller des entsprechenden Produktes haftbar gemacht werden kann. Durch die Verschärfung der gesetzlichen Regelungen (Produkthaftungsgesetz) hat das Risiko der Produkthaftung zusätzlich an Bedeutung gewonnen. In der normalen Betriebshaftpflichtversicherung ist bereits eine konventionelle Produkthaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen- und Sachschäden auf Grund von fehlerhaften Produkten enthalten. Wenn darüber hinaus auch Vermögensschäden oder die Kosten von Rückrufaktionen mitversichert werden sollen, muss die Police jedoch um die entsprechenden Punkte erweitert werden (erweiterte Produkthaftpflichtversicherung bzw. Rückrufversicherung).
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