Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge
Neben der Notwendigkeit zur privaten Vorsorge für das Pensionsalter gibt es die Möglichkeit, über den Arbeitgeber für später vorzusorgen. Die betriebliche Altersvorsorge sind Leistungen zur Versorgung der Hinterbliebenen oder für den Fall von Invalidität, die über den Betrieb abgeschlossen und steuerlich gefördert werden. Damit ist diese Form der Altersvorsorge eine Form der sozialen Absicherung für den Arbeitnehmer und seine Familie und gleichzeitig eine Möglichkeit zur Motivation des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Die Formen der betrieblichen Altersvorsorge werden entweder über externe Versorgungsträger (wie z.B. Pensionskassen) oder direkt über den Betrieb organisiert. Bei einigen Betrieben leistet der Arbeitgeber ebenfalls Beiträge für die Altersvorsorge, meist wird jedoch ein Teil des Lohns für spätere Versorgungsleistungen zurückgelegt.
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