Betriebliche Altersvorsorge
Unterstützungskasse
Anders als bei der Direktzusage des Arbeitgebers ist eine Unterstützungskasse rechtlich selbstständig als Versorgungseinrichtung außerhalb des Unternehmens organisiert (meist in Form eines Vereins oder einer Stiftung). Falls der Versorgungsfall eintritt (z.B. Erreichen des Pensionsalters), zahlt die Unterstützungskasse an den Arbeitnehmer beispielsweise eine monatliche Rente. Zur Finanzierung der Leistungen der Kasse zahlt der Arbeitgeber direkt einen Anteil ein oder der Arbeitnehmer muss auf einen Teil seines Monatsgehaltes verzichten. Unterstützungskassen sind zwar eine Form der betrieblichen Altersvorsorge entstehen allerdings allein auf Initiative des Unternehmens und werden nicht staatlich gefördert.
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