Betriebliche Altersvorsorge
Jobwechsel
Wenn vor dem Erreichen des Rentenalters vom Arbeitnehmer der Betrieb gewechselt wird, können erworbene Anwartschaften in einen Betrag umgerechnet werden und dieser dann beim neuen Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge eingestellt werden. Bei Direktversicherungen besteht darüber hinnaus die Möglichkeit, nach Verlassen des Betriebes den laufenden Vertrag privat mit entsprechenden Beiträgen fortzusetzen. Übertragungen von Direktversicherungen oder Verträgen mit Pensionskassen auf den neuen Arbeitgeber funktionieren meist problemlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Vertragsabschlusskosten, da die Versicherungsunternehmen untereinander vernetzt sind und entsprechende Absprachen getroffen haben.
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