Betriebliche Altersvorsorge

Insolvenz des Arbeitgebers

Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die bereits durch den Arbeitnehmer erworbenen Ansprüche der betrieblichen Altersvorsorge in den meisten Fällen geschützt. Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherung sind rechtlich selbständige Unternehmen im Versicherungssektor und unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht. Bei einer Pleite des Betriebes, mit dem die Altersvorsorge abgeschlossen wurde, tritt der sogenannte Pensions-Sicherungs-Verein für die ausstehenden Forderungen ein und übernimmt auch später eventuelle Verpflichtungen des insolventen Betriebes. Lediglich Ansprüche aus einer Direktzusage oder der Unterstützungskasse des Unternehmens sind im Insolvenzfall nicht abgesichert und können im schlimmsten Fall verlorengehen.