Betriebliche Altersvorsorge

Hartz IV

Wer bereits lange Zeit in die Betriebliche Altersvorsorge einbezahlt hat und seinen Job verliert, muss keine Angst um seine dadurch erworbenen Ansprüche haben. Selbst bei längerer Arbeitslosigkeit muss die Unterstützung des Arbeitsamtes im Rahmen von Hartz-IV gewährt werden, ohne die Altersvorsorge anzutasten. Dennoch besteht bei Arbeitslosigkeit das Problem, dass keine weiteren Beiträge in die Altersvorsorge einbezahlt wird und damit Versorgungslücken entstehen, die möglicherweise im Alter die Rente schmälern. Dieser Aspekt wird auch dann interessant, wenn man auf Grund längerer Krankheit nicht arbeiten kann oder Elternzeit in Anspruch nimmt. Zur Überbrückung dieser Zeiten in der betrieblichen Altersvorsorge ist es möglich, privat Beiträge in den Versorgungsvertrag einzubezahlen, um keine Lücken entstehen zu lassen.