Betriebliche Altersvorsorge
Direktzusage
Die Direktzusage bzw. Pensionszusage ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen unmittelbar eine Leistung (z.B. eine Rente) zu bezahlen, wenn der vereinbarte Versorgungsfall eintritt (also z.B. Eintritt ins Rentenalter, Invalidität, Tod). In der Regel ist die im Pensionsalter ausbezahlte Rente abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des Einkommens. Zur Deckung der möglichen Leistungen nimmt der Betrieb entsprechende Pensionsrückstellungen in seinen Büchern vor, der Arbeitnehmer selbst muss normalerweise keine Beiträge für diese Form der Altersvorsorge einbezahlen. Die Direktzusage ist eine rein betriebsinterne Angelegenheit und wird nicht vom Staat gefördert.
Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
