Hinweise zu Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

Beamte erhalten im Falle einer Dienstunfähigkeit vom Staat eine bessere Versorgung als normale Rentenversicherungspflichtige. Trotzdem benötigen selbst Beamte zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Zum einen, um die ersten fünf Jahren finanziell zu überbrücken, in denen Beamte kein Ruhegehalt vom Staat erhalten. Später soll die Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen mit dem Ruhegehalt einen angemessenen Lebensstandard sichern, so wie vor der Dienstunfähigkeit. Dazu muss die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte einige Besonderheiten aufweisen. Da Dienstunfähigkeit nach dem Bundesbeamtengesetz anders definiert wird als die generelle Definition für Berufsunfähigkeit, muss sichergestellt sein, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung im Falle einer Invalidität tatsächlich zahlt. Dazu muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte unbedingt eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel enthalten, die dafür sorgt, dass die Berufsunfähigkeit anerkannt wird, sobald der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit bescheinigt. Die Dienstunfähigkeitsklauseln der einzelnen Versicherer sind jedoch sehr unterschiedlich und zum Teil nur in abgeschwächter Form in den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten. Da die Höhe des Ruhegehaltes unter anderem von der Dienstzeit und den Beamtenbezügen abhängt, sollte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte außerdem darauf geachtet werden, dass der Versicherungsschutz bzw. die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente während der Laufzeit individuell dem Bedarf angepasst werden können.

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