Ratgeber Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte

Beamte und Staatsbedienstete sollten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem darauf achten, dass der Tarif eine Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Dadurch wird der Versicherte als berufsunfähig erklärt, sobald er vom Arbeitgeber als dienstunfähig eingestuft wurde. Als dienstunfähig gilt ein Beamter bereits wenn er 3 Monate innerhalb eines halben Jahres krankgeschrieben war und für das darauf folgende Halbjahr keine Aussicht auf vollständige Genesung besteht. Im Allgemeinen sind Beamte zwar durch das Bundesbeamtengesetz für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit besser abgesichert als normale Angestellte.

Trotzdem kann sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung selbst für Beamte lohnen, vor allem dann, wenn sie noch jung sind. Zur Entscheidung, ob eine Berufsunfähigkeit Versicherung benötigt wird und in welcher Höhe, sollte man einfach einmal hinterfragen, welche Zuwendungen man vom Staat erhält, wenn zum aktuellen Zeitpunkt eine solche Beeinträchtigung (Krankheit, Unfall etc.) eintritt, dass der Beruf nicht mehr ausgebübt werden kann. Die Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherungen für Beamte sind zudem recht günstig, da es sich in den meisten Fällen um Bürojobs handelt. Lediglich Beamte im Außen- oder Vollzugsdienst zahlen etwas mehr.

Berufsunfähigkeitsversicherung
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