Firmenversicherungen
Berufshaftpflicht
Im manchen Berufen sind Fehler und die daraus resultierenden Schäden besonders graviend. Wenn beipielsweise der Notar seinen Mandanten beim Grundstückskauf nicht ausreichend belehrt oder der Architekt bei der Planung eines Hauses die Statik des Gebäudes falsch berechnet, dann entsteht ein sog. Vermögensschaden. In solchen Fällen hilft eine spezielle Berufshaftpflicht Versicherung, die meist zusammen mit der Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Außer bei der Berufshaftpflicht Versicherung ist ein solcher Schadensfall in keiner anderen Versicherung abgedeckt. Die berufliche Haftpflicht ist je nach Berufsgruppe unterschiedlich und eine entsprechende Haftpflichtversicherung kann auch nur für eine spezifisches Berufsbild abgeschlossen werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt die finanziellen Aufwendungen für Schäden, die bei der Ausübung des Berufes verursacht wurden. Da bei den beratenden Berufen (Steuerberater, Rechtsanwalt usw.) die Absicherung gegen Vermögensschäden im Vordergrund steht, spricht man auch von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Im Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht ist die juristische Aufklärung des Sachverhaltes (gegebenenfalls unter Hinzunahme externer Gutachter) und bei berechtigten Ansprüchen der Ausgleich des entstandenen Schadens enthalten. Sachverständigenkosten, Gerichts- und Anwaltsgebühren werden im Falle der Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen von der Berufshaftpflicht Versicherung übernommen. Der Versicherungsschutz besteht für sämtliche Haftpflichtfälle, die sich aus den gesetzlichen Haftungsbestimmungen ergeben. Darüber hinaus kann in den Versicherungsbedingungen der Berufshaftpflicht die vertragliche Haftungsübernahme enthalten sein, für Vereinbarungen zwischen dem Versicherungsnehmer und Dritten. Dies ist je nach Berufsbild und gewähltem Tarif jedoch unterschiedlich.
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