Ratgeber Versicherungen
Berechnung der Rückkaufwerte bei Lebens- und Rentenversicherungen
Wer seine bestehende Rentenversicherung oder Lebensversicherung vorzeitig kündigen möchte, hat ein Recht darauf, dass ihm seine Versicherungsgesellschaft offenlegt, wie sie den Rückkaufswert der Versicherung berechnet. Dabei reicht es nicht aus, wenn neben dem Betrag lediglich der Hinweis angeführt wird, dass alle Berechnungen nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik durchgeführt worden sind. Egal, ob es sich um eine Fondsgebundene Lebensversicherung handelt oder nicht, der Verbraucher hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wie sich die Stornogebühren und Abschlusskosten der jeweiligen Versicherung zusammensetzen, da diese zur Ermittlung des Rückkaufswertes vom Versicherungsunternehmen aus den aktuellen Beträgen herausgerechnet werden.
siehe hierzu auch: Urteil des Landesgerichts München I, AZ: 223 C 18455/05
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