Gesetzliche Krankenversicherung

Abrechnung bei Selbstbehalttarifen

In den neuen Selbstbehalt-Tarifen, die die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Gesundheitsreform einführen, gibt es größere Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen. Vor allem in der Art, wie der Betrag für einen Arztbesuch vom Bonus abgezogen wird, unterscheiden sich die Kassen. Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen legen einen Pauschalbetrag zu Grunde, der vom Einkommen des Versicherten abhängt. Wenn es sich nur um einen beratenden Arztbesuch handelt ohne Verschreibung von Medikamenten oder Heilbehandlungen, dann ist dies in der Regel kostenfrei. Ansonsten werden mehr als 100 Euro je Behandlung mit Rezeptverschreibung vom Bonus abgezogen. Nur die Techniker Krankenkasse, die DAK und die KKH legen die tatsächlich vom Arzt abgerechneten Kosten für die Berechnung des verbleibenden Bonus zu Grunde. Krankenhausbehandlungen sind deutlich teuer, als der normale Besuch beim Hausarzt. Vorsorgeuntersuchungen müssen nicht bezahlt werden. Zuzahlungen für Medikamente müssen jedoch ganz normal bezahlt werden, es sei denn es handelt sich um Präparate, mit denen die Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Daher empfihelt es sich beim Arzt immer mal nachzufragen, ob nicht vielleicht ein anderes Medikament mit dem gleichen Wirkstoff im Endeffekt günstiger für den Patienten zu haben ist.

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