Autoversicherung
Unfälle wegen grober Fahrlässigkeit
Seit Anfang 2008 ist das Versicherungsvertragsgesetz in Kraft, welches besagt, dass neuerdings die Kfz-Haftpflichtversicherung ebenso wie die Kaskoversicherung auch dann für einen Schaden aufkommen müssen, wenn dieser durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. In welchem Umfang die Kosten solcher Unfälle von der Kfz-Versicherung übernommen werden, das bleibt der jeweiligen Versicherung selbst überlassen. Prüfen Sie deshalb vor dem Vertragsabschluß, ob und in welchem Umfang Ihre Autoversicherung die Kosten für Unfallschäden übernimmt, die im Falle von grober Fahrlässigkeit entstanden sind (sofern kein Alkohol- oder Drogeneinfluß im Spiel war, denn dann zahlt keine Versicherung).
Worauf Sie bei einer guten Autoversicherung noch achten sollten:
Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
