Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Auslandsschadenschutz-Versicherung
Die Versicherung mit dem kaum aussprechbaren Namen ist gar nicht so überflüssig, wie man vielleicht auf den ersten Blick meinen möchte. Wer im Ausland einen Unfall hatte, der muss einige bürokratische Hürden in Form von Zentralruf der Autoversicherer und Regulierungsbeauftragten nehmen, um den entstandenen Schaden letztendlich ersetzt zu bekommen. Häufig sind Unfallgegner im Ausland überhaupt nicht versichert. Dann können sich die Auseinandersetzungen über lange Zeiträume hinziehen und enden nicht selten vor Gericht. Gut, wer hier auf die Dienste einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zurückgreifen kann, denn die übernimmt nicht nur die Kosten für eventuelle Verfahren sondern vermittelt auch gleich auf ausländisches Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte. Wer sich diesen ganzen "Umweg" über die Regulierungsstelle sparen will, für den ist die Auslandsschadenschutz-Versicherung genau das richtige. Diese Zusatzversicherung stellt ihren Unfallgenger bei der Schadensregulierung so, als ob dieser nach deutschen Bedingungen versichert gewesen wäre.
Weitere Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung:
Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
