Gesetzliche Krankenversicherung

Auslandskrankenschein - Europäische Krankenversicherungskarte

Jeder, der bislang seinen Urlaub im Ausland verbrachte, musste sich zuvor bei seiner Krankenkasse einen Auslandskrankenschein besorgen, damit er im Krankheitsfall eine unproblematische Behandlung erhielt. Mittlerweile wurde zumindest für Europa die Europäische Krankenversicherungskarte eingeführt. Damit erhält jeder Versicherte im Ausland alle Leistungen und Behandlungen, die nicht bis zur Rückkehr warten können und die im jeweiligen Urlaubsland im Leistungskatalog der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist. Das muss nicht unbedingt der gleiche Behandlungsumfang wie in Deutschland sein, vor allem bei Zahnbehandlungen gibt es oft große Unterschiede. Desweitern muss im Urlaubsort unbedingt ein Vertragsarzt der Krankenkasse aufgesucht werden. Daher empfiehlt es sich zusätzliche eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese bietet weltweit freie Arztwahl und übernimmt die entsprechenden Behandlungskosten. Bei neueren Krankenversicherungskarten befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte gleich mit auf der Rückseite. Sie gilt in allen EU-Staaten und darüber hinaus in Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Gibraltar, Grönland, Korsika, Madeira, auf den Azoren sowie in den französischen Überseegebieten (Reunion usw.). In Tunesien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro und der Türkei wird weiter ein Anspruchsschein der eigenen Krankenkasse benötigt, mit dem man dann vor Ort einen Krankenschein der dortigen Krankenkasse bekommen kann.

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