Riester-Rente

Antrag auf staatliche Zulage stellen

Die Riester-Rente als staatliche geförderte Form der privaten Altersvorsorge ist schon eine tolle Sache. Jeder dritte deutsche Riester-Sparer verschenkt diese Förderung allerdings dadurch, dass er den notwendigen Antrag zur Gewährung der Zuschüsse nicht rechtzeitig stellt. Wei Jahre lang hat er dazu Zeit, das bedeutet die Förderanträge für das Jahr 2006 müssen bis zum 31. Dezember 2008 beim Anbieter der Riester-Rente eingegangen sein, um die Zulage von aktuell 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro Zulage für jedes Kind zu erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beiträge zur Riester-Rente bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden sollen oder nicht. Der Antrag auf Förderung muss so oder so gestellt werden. Für den Sparer empfiehlt es sich also in jedem Fall möglichst zeitig den Atrag auf Riester-Förderung einzureichen. Zum einen vergißt er dann zu einem späteren Zeitpunkt nicht, die Förderung zu beantragen. Zum anderen ist das Geld dadurch schneller auf dem eigenen Girokonto und kann dort wieder Zinsen für den Riester-Sparer erwirtschaften. Wer zu faul ist, jedes Jahr einen separaten Antrag auf Förderung auszufüllen, der kann einen sogenannten Dauerzulageantrag beim seinem Anbieter stellen, dann läuft die Förderung in den nächsten Jahren automatisch ab.

Riester-Rente
  €
  Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen*
* Diese Felder müssen unbedingt ausgefüllt werden!

Welche Varianten der Riester-Versicherung gibt es?

» Banksparplan
» Klassische Rentenversicherung
» Fondsgebundene Rentenversicherung
» Fondssparplan bei einer Fondsgesellschaft
» Bausparvertrag
» Immobiliendarlehen

Weitere Hinweise zur Riester-Rente:


» Riester-Rente Ratgeber