Ratgeber Altersvorsorge

Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler

Viele Selbstständige und Freiberufler unterliegen bereits jetzt der Rebtenversicherungspflicht, so u. a. Freiberufler, die als sozial besonders schutzbedürftig gelten, wie Pädagogen, Hebammen oder Künstler. Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten sorgen über die Mitgliedschaft in berufsständischen Versorgungswerken für das Alter vor. Altersvorsorge ist gerade für Selbstständige ein wichtiges Thema, da sie oftmals eben nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Für Selbstständige und Freiberufler, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, gibt es die Möglichkeit, eine Rürup-Rente abzuschließen. Der Staat fördert Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag bis zu 20.000 Euro jährlich (bei Verheirateten das Doppelte) durch Steuervergünstigungen. 66 Prozent der jährlichen Beiträge in eine Rürup-Rente, also maximal 13.200 Euro (bzw. 26.400 Euro) können dann als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer abgezogen werden (Stand 2008, Prozentsatz jährlich steigend). Sollte die Firma des Unternehmers vor der Rente in Insolvenz gehen, ist das Vermögen im Rürup-Vertrag vor den Zugriffen der Gläubiger geschützt, bis zu einem maximalen Anlagebetrag von 238.000 Euro. Allerdings nur, wenn das Geld tatsächlich und unwiderruflich für die private Altersvorsorge eingezahlt wurde. Die Rürup-Rente kann ebenfalls von Rentenversicherungspflichtigen abgeschlossen werden, allerdings sind in diesem Fall möglicherweise andere Formen der Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente) lohnender. Generell sollte, wenn finanziell möglich nicht nur mit einem Vertrag bzw. einer Rürup-Rente für das Alter vorsorgt werden, sondern je nach persönlichen Lebensumständen verschiedene Anlageformen kombiniert werden.

Rürup-Rente
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