Private Krankenversicherung
Altersrückstellungen
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Aufnahme in die private Krankenversicherung anhand der individuellen Risikoeinschätzung des Anwärters. Dazu wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und wer krank oder älter ist, muss einen höheren Beitrag bezahlen, als jüngere gesunde Menschen oder wird gar nicht erst aufgenommen. Da das Risiko krank zu werden mit zunehmendem Alter stark ansteigt, müssten die Versicherungsprämien zur PKV ebenfalls rapide ansteigen, wenn der Versicherte älter wird. Um starken Beitragssteigerungen im Rentenalter vorzubeugen bilden die privaten Versicherer daher bereits in jungen Jahren sogenannte Altersrückstellungen. Davon bekommt der Versicherte in der Regel so gut wie nichts mit. Interessant wird es nur, wenn später wieder zurück in die gesetzliche Versicherung gewechselt werden soll. Durch ein neues Gesetz der Bundesregierung ist es in solchen Fällen nämlich nicht mehr möglich, die Altersrückstellungen zur neuen Versicherung mitzunehmen. Lediglich innerhalb des privaten Sektors bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter privater Krankenversicherungen lassen sich bereits angesparte Altersrückstellungen übertragen.
Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung:
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- • Tarife mit Selbstbeteiligung
- • Der richtige Tarif bei der PKV
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