Hinweise zur Betriebshaftpflichtversicherung
Allmählichkeitsschäden bei der Haftpflichtversicherung
Schäden, die erst im Laufe der Zeit zu Tage treten, also durch allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit, Niederschägen, Abwasser, Dämpfen oder zu hohen bzw. zu niedrigen Temperaturen entstehen, nennt man Allmählichkeitsschäden. Diese Schadensart wird normalerweise von Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt und ist daher in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) ausgeschlossen. Es gibt jedoch einige Versicherungstarife, wo gerade dieser Schutz durch entsprechende Klauseln und Regelungen wieder hinzugefügt wird. Gerade bei einer Betriebshaftpflichtversicherung macht die Hinzunahme von Allmählichkeitsschäden zum Versicherungsschutz allerdings durchaus Sinn. Ein Heizungsinstallationsbetrieb haftet nämlich beispielsweise für Schäden auf Grund von undicht verlegten Heizungsrohren, selbst wenn der Schaden nicht sofort ersichtlich ist und erst allmählich, vielleicht erst nach Jahren erkannt wird. Aus diesem Grund sollte beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung immer überprüft werden, ob derartige Risiken für den eigenen Betrieb bestehen und die Absicherung gegen Allmählichkeitsschäden für den individuellen Fall benötigt wird. Falls sollte dementsprechend ein Tarif mit dem Einschluss von Allmählichkeitsschäden gewählt werden.
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