Hinweise zur Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer Kapitalanlage

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Ab 2009 verlangt der Staat von allen erwitschafteten Kapitalerträgen seinen Anteil. Dabei ist es erst einmal egal um welche Kapitalanlage es sich handelt. Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent der Erträge wird direkt von der Depot-Bank zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an die Finanzbehörden abgeführt. Kapitalanlagen wie Tagesgeld oder Sparbriefe sind von der Abgeltungssteuer erst einmal nicht betroffen, denn bei diesen Anlageformen wurde auch bisher schon der Zinsertrag besteuer, der über den persönlichen Sparerfreibetrag hinausging. Jetzt können Sparer sogar besser dastehen als vorher. Dies ist der Fall, wenn die Pauschale für Kapitalerträge noch unter dem persönlichen Steuersatz liegt. Eine deutliche Verschlechterung bedeutet die Abgeltungssteuer jedoch für Inhaber von Aktien oder Aktienfonds. Bei diesen Kapitalanlagen waren bislang die Kursgewinne steuerfrei, wenn der Anleger die Papiere länger als ein Jahr besessen hatte. Diese Frist entfällt im Rahmen der neuen Regelung, die Abgeltungssteuer fällt auch auf Kursgewinne an.

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