Steuertipps

Wichtige Steueränderungen im Jahr 2007

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Wie jedes Jahr beschert uns auch das Jahr 2007 einige Änderungen in der Steuergesetzgebung. Neben der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent, die bereits Alltag geworden ist, wurden vor allem einige Steuervergünstigen gekürzt oder einfach gestrichen. So wie das Kindergeld beispielsweise. Das wird nämlich in Zukunft nur noch bis zum 25. Lebensjahr bezahlt. Oder der Sparerfreibetrag, der in diesem Jahr nur noch 750 Euro für Ledige bzw. 1500 für Verheiratete beträgt (jeweils plus Werbungskostenpauschale von 51 Euro), also genau die Hälfte des bisherigen Betrages. Bei der für Berufspendler interessanten Entfernungspauschale wurde ebenfalls einiges verändert. Die Höhe von 30 Cent je gefahrenen Kilometer ist hier zwar nicht angetastet worden, allerdings darf jetzt nur noch der Weg zur Arbeit ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden. Eine weitere Änderung betrifft diejenigen, die jährlich mehr als 250.000 Euro verdienen (500.000 Euro bei Verheirateten). Der unter dem Decknamen "Reichensteuer" bekannter Spitzensteuersatz für diese Einkommen wurde auf 45 Prozent angehoben. Ab diesem Jahr ändert sich auch bei den Abläufen einiges. Finanzbeamte dürfen beispielsweise künftig die Jahressteuerbescheinigung von Steuerpflichtigen direkt bei dessen Kreditinstitut einsehen. Und die Kosten für das private Arbeitszimmer können nur noch dann steurlich geltend gemacht werden, wenn sich der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit in der heimischen Wohnung befindet. Ein paar neue Steuersparmöglichkeiten gibt es dann aber doch noch: Die Beiträge zur Rürup Rente können vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden und zwar für 2007 und rückwirkend für 2006. Bei der Riester Rente ist der Sonderausgabenabzug nach wie vor ebenfalls möglich, solange der Ansatz als Sonderausgabe günstiger ist als die gewährte Zulage.

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