Steuertipps
Werbungskosten und Lohnsteuer
Werbungskosten haben nichts mit Reklame zu tun, sondern bezeichnen Aufwendungen, die getätigt werden um regelmäßige Einkünfte zu erzielen. Speziell bei Arbeitnehmern sind dies Ausgaben, die beruflich bedingt sind und in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Diese Aufwendungen können zumindest teilweise steuerlich geltend gemacht werden und mit den Einkünften gegengerechnet werden. Dafür gibt es die Verpflegungspauschale, Dienstreisepauschale, Pendlerpauschale usw. Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten haben allerdings noch ein weiteres Problem. Die Lohnsteuer wird jeden Monat abgeführt, Werbungskosten können jedoch erst viel später im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Bis das Geld dann wieder zurück auf dem Konto ist, vergeht nochmals eine gewisse Zeit. Wer besonders hohe Werbungskosten von mehr als 1.521 Euro pro Jahr erwartet, kann beim Finanzamt einen Antrag stellen, dass diese Werbungskosten als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Dadurch werden Monat für Monat nur noch die tatsächlichen Steuern abgezogen. Sofern sich die Verhältnisse nicht ändern, muss in den darauf folgenden Jahren nur noch ein vereinfachter Antrag gestellt werden, um die Freibeträge erneut eintragen zu lassen. Egal, ob Freibeträge eingetragen wurden oder nicht, die Werbungskosten sind im Rahmen der Steuererklärung in jedem Fall zu belegen.
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