Steuertipps

Wahl der richtigen Steuerklasse

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Die Wahl der richtigen Steuerklasse ist vor allem bei berufstätitgen Ehepartnern interessant, da Verheiratete dadurch beeinflussen können, welcher Nettolohn für den Bezug einzelner Lohnersatzleistungen, wie z.B. dem Elterngeld zu Grunde gelegt wird. Insofern ist es durchaus ein Unterschied, ob beide Ehepartner die Steuerklasse IV wählen oder die Kombination aus Steuerklasse III für den einen und Steuerklasse V für den anderen Ehepartner, denn in der Regel erhalten Arbeitnehmer mit Steuerklasse V geringere Leistungen als diejenigen mit ähnlichem Lohn in den anderen Steuerklassen. Generell lässt sich feststellen, dass sich die Steuerklasse IV für beide Partner nur dann lohnt, wenn sie monatlich in etwa gleich viel verdienen. Wer plant, die Steuerklasse zu wechseln, sollte sich das in jedem Fall gut überlegen, da ein Wechsel innerhalb eines Jahres nur einmal möglich ist und eventuelle Folgen nicht in Gänze vorher absehbar sind. Auch der Gesetzgeber kennt die Anreize zum kurzfristeigen Wechsel in die günstigere Steuerklasse und versucht dem immer öfter einen Riegel vorzuschieben. Für die Anerkennung der Steuerklasse III beim Elterngeld, muss der Betroffene beispielsweise unbedingt mehr verdienen, als sein Partner. Genauso prüft die Elterngeldstelle bei einem Wechsel von Steuerklasse IV nach III ganz genau nach, ob das Bruttogehalt tatsächlich gestiegen ist.

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