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Streichung der Pendlerpauschale

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Nun ist es heraus: Die von der Bundesregierung beschlossene Streichung der Pendlerpauschale ist nicht rechtens. Der Weg zur Arbeit ist kein Privatvergnügen, sondern eindeutig beruflich veranlasst. Und wenn diese für die Erzielung des Einkommens notwendigen Kosten jetzt nicht mehr zum Abzug zugelassen werden, dann ist das ein klarer Verstoss gegen die Verfassung. Außerdem erhöht sich durch die Nichtanerkennung der Fahrtkosten das zu versteuernde Einkommen, was in bestimmten Fällen zu einer Versteuerung des verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimums führen kann. Steuerzahler sollten sich daher bis zur endgütigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes den entsprechenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

siehe hierzu auch: Urteil des Finanzgerichts Niedersachen, AZ: 8 K 549/06

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