Steuern - Tipps und Tricks

Steuererklärung 2008: Umzugskosten

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Wer beruflich bedingt zum Beispiel wegen einem Wechsel des Arbeitsplatzes umzieht kann die Kosten für diesen Umzug beim Finanzamt geltend machen. Wer sämtliche Ausgaben mit Beleg nachweisen kann, darf die Kosten in tatsächlicher Höhe als berufsbedingte Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung ansetzen. Außerdem besteht allerdings noch die Möglichkeit eine Umzugspauschale ohne Nachweis anzusetzen. Diese betrug bisher 561 Euro und wurde nun auf 585 Euro erhöht. Im nächsten Jahr wird der Wert nochmals auf 602 Euro steigen. Für Verheirate gelten jeweils die doppelten Beträge. Allerdings sollte nicht einfach jeder beliebige Umzug den Finanzbehörden gegenüber als beruflich bedingt dargestellt werden. Dafür gibt es klare Richtlinien, die einzuhalten sind. Ein Umzug ist nämlich nur dann beruflich veranlasst, wenn der Steuerzahler dadurch mindestens eine Stunde Fahrzeit von bzw. zum Arbeitsplatz spart oder wenn eine vom Arbeitgeber gestellte Dienstwohnung bezogen wird.

Weitere Steueränderungen 2008: