Steuern - Tipps und Tricks

Steuererklärung 2008: Steuerberaterkosten und Arbeitszimmer

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Derzeit ist noch nicht ganz klar, ob die Kosten für den Steuerberater in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können oder das Arbeitszimmer zu Hause als Betriebskosten absetzbar ist. Aktuell beschäftigen sich verschiedene Gerichte damit, in welcher Höhe ein Abzug möglich ist bzw. ob ein Abzug überhaupt in Frage kommt. Steuerzahler sollten jedoch die Kosten in jedem Fall in der Steuererklärung ansetzen, wenn sie dies sowieso geplant hatten. Wird später nämlich tatsächlich in dem einen oder anderen Fall ein Urteil gesprochen, haben diese Menschen gute Möglichkeiten für einen Einspruch beim Finanzamt und damit auf die zügige Erstattung bzw. Berücksichtigung der Kosten. Wer dagegen die beiden Aufwendungsarten nicht berücksichtigt, muss später möglicherweise seine komplette Steuererklärung ändern, um überhaupt etwas anerkannt zu bekommen. Zunächst werden sich die Finanzbehörden allerdings in jedem Fall dagegen wehren, die Kosten für Arbeitszimmer oder Steuerberater zu berücksichtigen.

Weitere Steueränderungen 2008: